Stundensatz berechnen im Handwerk Schweiz: Formel + Rechenbeispiel
Was muss ein Handwerker pro Stunde verrechnen, um kostendeckend und profitabel zu arbeiten? Formel, produktive Stunden, Lohnnebenkosten und ein konkretes Rechenbeispiel für Schweizer Betriebe.
Stundensatz berechnen im Handwerk: Formel und Rechenbeispiel für die Schweiz
Der kostendeckende Stundensatz ergibt sich aus allen Kosten Ihres Betriebs geteilt durch die tatsächlich verrechenbaren Stunden, plus Gewinnzuschlag. Entscheidend ist: Nicht jede bezahlte Stunde ist verrechenbar – Ferien, Fahrten und Büroarbeit müssen mitverdient werden. Wer mit den vollen Arbeitsstunden rechnet, kalkuliert sich systematisch arm.
Die Formel für den Stundensatz
Die Grundformel ist einfach: Stundensatz = (Personalkosten + anteilige Gemeinkosten) ÷ verrechenbare Stunden. Auf das Ergebnis – Ihre Selbstkosten pro Stunde – schlagen Sie am Ende einen Gewinnzuschlag auf. Erst dieser Wert ist der Ansatz, den Sie Ihren Kunden verrechnen sollten.
Dahinter stehen drei Bausteine, die Sie sauber auseinanderhalten sollten. Erstens die Personalkosten: der Bruttolohn plus die Arbeitgeber-Anteile der Sozialversicherungen. Zweitens die Gemeinkosten: alles, was Ihr Betrieb unabhängig vom einzelnen Auftrag verursacht, anteilig umgelegt. Drittens die verrechenbaren Stunden: nur jene Zeit, die Sie am Ende tatsächlich einem Kunden in Rechnung stellen können.
Der Gewinnzuschlag ist dabei kein Luxus, sondern Ihre Reserve für Investitionen, schlechte Jahre und das unternehmerische Risiko. Ohne ihn arbeiten Sie bestenfalls kostendeckend – und das reicht auf Dauer nicht, um Ersatzinvestitionen zu stemmen oder Rücklagen zu bilden.
Am aussagekräftigsten wird die Rechnung, wenn Sie sie pro Mitarbeiter oder pro Team aufstellen. Ein Lehrling, ein Monteur und ein Vorarbeiter verursachen unterschiedliche Kosten und haben eine unterschiedliche Produktivität – ein einziger Durchschnittssatz verwischt diese Unterschiede.
Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen Selbstkosten und Verkaufspreis. Die Selbstkosten sagen Ihnen, ab welchem Ansatz Sie nicht mehr draufzahlen. Der Verkaufspreis liegt bewusst darüber – nur so bleibt nach Abzug aller Kosten ein Gewinn stehen, mit dem Sie Ihren Betrieb weiterentwickeln können.
Warum nicht jede Stunde verrechenbar ist
Ein Vollzeit-Mitarbeiter wird für rund 1'900 bis 2'000 Stunden pro Jahr bezahlt. Verrechnen können Sie davon aber längst nicht alles. Ferien, Feiertage, Krankheit und Weiterbildung fallen weg, bevor überhaupt jemand auf der Baustelle steht.
Dazu kommt die unproduktive Arbeitszeit: Fahrten zum Kunden, Material rüsten, Offerten schreiben, Garantiearbeiten, das Ausfüllen von Rapporten und die Büroadministration. Diese Stunden sind echte, notwendige Arbeit – nur lassen sie sich selten direkt einem Kunden verrechnen.
Ein konkretes Bild dazu, ebenfalls nur illustrativ: Von rund 2'000 bezahlten Stunden gehen schnell fünf Wochen Ferien, die gesetzlichen Feiertage sowie einige Krankheits- und Weiterbildungstage ab – zusammen leicht 300 Stunden. Nochmals 150 bis 250 Stunden verschwinden in Fahrten, Rüstzeiten und Administration. Was übrig bleibt, ist Ihre verrechenbare Basis.
Unter dem Strich bleiben deshalb oft nur 1'400 bis 1'600 verrechenbare Stunden. Das entspricht einem Produktivitätsgrad von rund 70 bis 80 Prozent. Wer seinen Stundensatz auf den vollen 1'900 Stunden aufbaut, deckt seine Kosten rechnerisch nie – die Differenz zahlen Sie am Ende aus der eigenen Tasche.
Lohnnebenkosten nicht vergessen
Der Bruttolohn ist nur der Ausgangspunkt. Als Arbeitgeber tragen Sie zusätzlich Ihren Anteil an den Sozialversicherungen: AHV/IV/EO, die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Pensionskasse (BVG), die obligatorische Unfallversicherung (UVG) und die kantonale Familienausgleichskasse (FAK).
Zusammen machen diese Arbeitgeberbeiträge grob 15 bis 25 Prozent des Bruttolohns aus – je nach Alter des Mitarbeiters, Kanton und gewählter Vorsorgelösung. Gerade der BVG-Anteil steigt mit dem Alter deutlich an. Diese Kosten gehören zwingend in Ihre Personalkosten, sonst kalkulieren Sie von Beginn weg zu tief.
Als Faustregel können Sie den Bruttolohn mit einem Faktor von rund 1,15 bis 1,25 multiplizieren, um die vollen Personalkosten zu erhalten. Den exakten Prozentsatz entnehmen Sie am besten Ihren Abrechnungen mit Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherer – so rechnen Sie mit den Zahlen Ihres eigenen Betriebs statt mit Annahmen.
Gemeinkosten anteilig einrechnen
Neben dem Personal verursacht Ihr Betrieb laufende Kosten, die sich keinem einzelnen Auftrag zuordnen lassen. Dazu zählen Fahrzeug und Treibstoff, Werkzeug und Maschinen, Büro und Miete, Versicherungen, Software und Telefon, die Verwaltung sowie die Weiterbildung.
Diese Gemeinkosten summieren Sie über das ganze Jahr und legen sie anteilig auf die verrechenbaren Stunden um. So trägt jede verrechnete Stunde ihren fairen Anteil an der Infrastruktur, ohne die Sie gar nicht arbeiten könnten. Vergessen Sie dabei auch kalkulatorische Posten wie einen Unternehmerlohn nicht, falls Sie selbst mitarbeiten.
Rechenbeispiel (illustrativ)
Das folgende Rechenbeispiel ist bewusst vereinfacht und dient nur der Veranschaulichung. Ihre tatsächlichen Zahlen weichen je nach Betrieb, Gewerk und Kanton ab – setzen Sie am Ende immer Ihre eigenen Werte ein.
Ausgangspunkt ist ein Monteur mit einem Monatslohn von CHF 6'000. Auf 13 Monatslöhne gerechnet ergibt das einen Jahres-Bruttolohn von CHF 78'000. Rechnen wir rund 22 Prozent Lohnnebenkosten dazu, landen wir bei etwa CHF 95'000 Personalkosten.
Nun kommen die anteiligen Gemeinkosten hinzu – in diesem Beispiel CHF 45'000. Damit betragen die Vollkosten für diesen Mitarbeiter rund CHF 140'000 pro Jahr.
Diese CHF 140'000 teilen wir durch 1'500 verrechenbare Stunden. Das ergibt Selbstkosten von rund CHF 93 pro Stunde. Mit einem Gewinnzuschlag von 10 Prozent liegt der Verrechnungssatz bei etwa CHF 102 pro Stunde.
Zur Einordnung: Je nach Gewerk und Region liegen übliche Ansätze im Schweizer Handwerk grob zwischen CHF 90 und CHF 130 pro Stunde. Ob Ihr eigener Wert höher oder tiefer liegt, zeigt erst die Rechnung mit Ihren realen Zahlen – dieses Beispiel ersetzt sie nicht.
Häufige Fehler bei der Kalkulation
Der teuerste Fehler ist, mit zu vielen verrechenbaren Stunden zu rechnen. Wer statt 1'500 einfach 1'900 Stunden ansetzt, senkt seinen Stundensatz rechnerisch um mehr als 20 Prozent – und verschenkt damit bei jedem einzelnen Auftrag Geld.
Ebenso häufig werden die Gemeinkosten unterschätzt oder ganz vergessen. Fahrzeug, Software, Versicherungen und Administration summieren sich über das Jahr zu erheblichen Beträgen, die irgendwo eingerechnet sein müssen – sonst zahlen Sie sie unbemerkt aus dem eigenen Gewinn.
Und schliesslich verzichten viele Betriebe aus Angst vor der Konkurrenz auf einen echten Gewinnzuschlag. Ein Preis, der nur die Kosten deckt, lässt Sie überleben, aber nicht investieren – und macht Sie bei der ersten Flaute verletzlich. Wettbewerb gewinnen Sie über Qualität und Zuverlässigkeit, nicht über einen ruinösen Ansatz.
Wann Sie den Stundensatz überprüfen sollten
Ein Stundensatz ist keine einmalige Rechnung. Steigen die Löhne, verteuern sich Material und Treibstoff oder verändert sich Ihre Auslastung, verschiebt sich auch Ihr kostendeckender Ansatz – oft schleichend, sodass es im Alltag kaum auffällt.
Prüfen Sie Ihre Kalkulation deshalb mindestens einmal jährlich, idealerweise im Rahmen der Jahresplanung. So merken Sie früh, wenn die realen Kosten Ihrem Verrechnungssatz davonlaufen, und können reagieren, bevor die Marge aufgebraucht ist.
Vom Stundensatz zur Offerte
Ein sauber kalkulierter Stundensatz ist erst die halbe Miete – er muss auch in jede Offerte einfliessen. Wenn Ihre Ansätze einmal in einem Leistungsverzeichnis hinterlegt sind, stellen Sie eine Offerte in wenigen Minuten zusammen, statt jedes Mal von Neuem zu rechnen.
So stellen Sie sicher, dass kein Posten vergessen geht und jeder Auftrag Ihre Kosten wirklich deckt. Mit den Offerten von Werkli werden aus Ihren kalkulierten Ansätzen direkt saubere, professionelle Angebote.
Häufige Fragen
Wie hoch ist ein üblicher Stundensatz im Schweizer Handwerk?
Je nach Gewerk und Region bewegen sich übliche Ansätze grob zwischen CHF 90 und CHF 130 pro Stunde. Diese Spanne ist nur ein Anhaltspunkt – massgebend ist am Ende Ihre eigene Kalkulation.
Warum ist mein verrechenbarer Stundensatz höher als der Stundenlohn?
Weil der Stundensatz weit mehr finanzieren muss als nur den Lohn: Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, unproduktive Zeit und einen Gewinnzuschlag. Der Verrechnungssatz liegt deshalb regelmässig beim Zwei- bis Dreifachen des reinen Stundenlohns.
Wie viele verrechenbare Stunden hat ein Mitarbeiter pro Jahr?
In der Praxis bleiben von rund 1'900 bis 2'000 bezahlten Stunden meist nur 1'400 bis 1'600 verrechenbare Stunden übrig – der Rest geht für Ferien, Absenzen und unproduktive Tätigkeiten weg.
Wie berücksichtige ich das Material?
Material rechnen Sie separat ab – mit einem eigenen Materialzuschlag für Beschaffung und Handling. Es gehört nicht in den Arbeits-Stundensatz, sonst vermischen Sie zwei ganz unterschiedliche Kostenarten.
Soll ich für alle Mitarbeiter denselben Stundensatz verrechnen?
Nicht zwingend. Ein Lehrling oder Hilfsarbeiter verursacht tiefere Kosten als ein erfahrener Vorarbeiter. Viele Betriebe kalkulieren deshalb pro Qualifikationsstufe einen eigenen Ansatz und weisen ihn in der Offerte entsprechend aus.
Fazit
Ein kostendeckender Stundensatz entsteht nicht aus dem Bauchgefühl, sondern aus einer nüchternen Rechnung: alle Kosten zusammenzählen, durch die wirklich verrechenbaren Stunden teilen, Gewinn draufschlagen. Der häufigste Fehler ist, mit zu vielen Stunden zu rechnen und die Nebenkosten zu unterschätzen.
Wenn Ihre Ansätze einmal sauber hinterlegt sind, zahlt sich das bei jeder Offerte aus. Mit dem Leistungsverzeichnis von Werkli kalkulieren Sie einmal richtig und verrechnen danach konsequent.
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