Funktion

Offerten Software für Handwerker Schweiz – in Minuten erstellt

Schreiben Sie professionelle Offerten mit Positionen aus dem Leistungsverzeichnis – per Mausklick verschickt, mit Status im Blick.

Offerten-erstellen

Das macht Werkli für Sie

Positionen aus dem Leistungsverzeichnis oder früheren Projekten übernehmen

Professionelle PDF direkt per E-Mail versenden

Status im Blick: offen, angenommen oder abgelehnt

Wie erstellt man eine Offerte ?

Eine professionelle Offerte erstellen kostet Handwerksbetriebe in der Schweiz im Schnitt 30 bis 60 Minuten – wenn Positionen von Hand eingetippt, Preise nachgeschlagen und Layouts angepasst werden müssen.

Mit Werkli entfällt dieser Aufwand. Sie wählen Positionen direkt aus dem branchenspezifischen Leistungsverzeichnis, übernehmen bewährte Positionen aus früheren Projekten und versenden die fertige Offerte mit einem Klick per E-Mail an den Kunden. Das Ergebnis: eine sauber formatierte, professionelle Offerte schreiben dauert keine 10 Minuten mehr.

So einfach läuft es mit Werkli

Der Prozess in Werkli ist linear aufgebaut.

  1. Zuerst wählen Sie den Kunden aus der Kontaktverwaltung – Baustellen- und Rechnungsadresse sind bereits hinterlegt.
  2. Dann wählen Sie Positionen aus dem Leistungsverzeichnis: Arbeitsleistungen, Material und Geräte sind getrennt kategorisiert und mit individuell hinterlegten Einheitspreisen versehen.
  3. Optional können Sie Positionen aus einer früheren Offerte per Klick übernehmen, um Zeit zu sparen.
  4. Sobald die Offerte fertig ist, versenden Sie diese direkt aus Werkli per E-Mail – mit individuell anpassbarer Vorlage und eigenem Firmenlogo.
  5. Der Status der Offerte (offen, angenommen, abgelehnt) ist jederzeit im Überblick sichtbar.
  6. Wird die Offerte angenommen, fliesst sie direkt in das Projekt ein und dient als Grundlage für die spätere QR-Rechnung. Kein Abtippen, keine Doppelerfassung.

Offerte vs. Kostenvoranschlag: Was gilt rechtlich in der Schweiz?

Im Schweizer Handwerk ist die Unterscheidung zwischen Offerte und Kostenvoranschlag (KVA) relevant für Haftung und Nachforderungen.

Eine Offerte ist nach OR Art. 3 rechtlich bindend, sobald sie dem Empfänger zugeht und keine expliziten Vorbehalte enthält. Bei einem Werkvertrag nach OR Art. 363 schuldet der Handwerker das beschriebene Werk zum vereinbarten Preis. Nachforderungen sind nur möglich, wenn unvorhergesehene Mehrarbeiten schriftlich ausgewiesen und vom Kunden akzeptiert werden.

Ein Kostenvoranschlag hingegen ist eine unverbindliche Schätzung. Er bindet den Handwerker nicht auf einen Festpreis. In der Praxis ist jedoch Transparenz wichtig: Überschreitet der Endpreis den KVA um mehr als 10–15 Prozent, kann der Kunde laut gängiger Rechtsprechung Einwände erheben.

Werkli erstellt standardmässig verbindliche Offerten mit automatischer Gültigkeitsdauer. Für Regiearbeiten lässt sich alternativ ein Regierapport mit Stundennachweis erstellen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine bestehende Offerte als Vorlage für neue Aufträge nutzen? 

Ja. In Werkli können Sie Positionen aus früheren Projekten direkt in eine neue Offerte übernehmen. Das ist besonders nützlich bei wiederkehrenden Aufträgen oder wenn Sie für ähnliche Baustellen regelmässig anbieten.

Kann der Kunde die Offerte digital unterschreiben?

 Die Offerte wird per E-Mail als PDF versendet – der Kunde erhält zudem einen Link mit welchem der die Offerte bestätigen kann. Sie erhalten über Werkli eine Benachrichtigung ob die Offerte angenommen oder abgelehnt wurde.

Lässt sich das Leistungsverzeichnis individuell anpassen? 

Ja. Werkli liefert branchenspezifische Vorlagen als Ausgangsbasis. Sie können alle Positionen anpassen, eigene Einheitspreise hinterlegen und neue Positionen ergänzen. Das Leistungsverzeichnis gehört Ihrem Betrieb und ist nicht fix vorgegeben.

Unterstützt Werkli die QR-Rechnung nach Schweizer Standard?

Ja. Angenommene Offerten fliessen direkt in die Rechnungsstellung ein. Werkli erstellt QR-Rechnungen nach aktuellem Schweizer Standard (Swiss QR Code) inklusive MWST-Ausweis – ohne Doppelerfassung. Von der Offerte zur bezahlten Rechnung alles in einem System.

Was ist der Unterschied zwischen einer Offerte und einem Kostenvoranschlag?

Eine Offerte ist in der Schweiz nach OR Art. 3 rechtlich bindend. Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine unverbindliche Schätzung. Im Handwerk arbeitet man meist mit Offerten auf Basis des Werkvertrags (OR Art. 363): Das Werk wird zu einem festen Preis geschuldet. Werkli erstellt standardmässig verbindliche Offerten – mit optionaler Gültigkeitsdauer, die Sie selbst festlegen.

Was muss eine rechtsgültige Offerte in der Schweiz enthalten?

Eine rechtsgültige Offerte in der Schweiz muss folgende Angaben enthalten: vollständige Absender- und Empfängeradresse, Datum, Gültigkeitsdauer, detaillierte Leistungsbeschreibung mit Einheitspreisen und Mengen, Gesamtbetrag exkl. und inkl. MWST, MWST-Satz sowie Zahlungsbedingungen. Falls MWST-pflichtig: UID-Nummer des Betriebs. Werkli fügt alle Pflichtangaben automatisch ein.

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