Handwerksbetrieb gründen in der Schweiz: Die Checkliste
Vom Rechtsform-Entscheid bis zur Versicherung: die wichtigsten Schritte, um in der Schweiz einen Handwerksbetrieb zu gründen – als praktische Checkliste.
Handwerksbetrieb gründen in der Schweiz: Die Checkliste
Wer in der Schweiz einen Handwerksbetrieb gründet, entscheidet zuerst über die Rechtsform, meldet sich bei der AHV an, klärt Bewilligungen fürs Gewerk und sichert sich mit Versicherungen ab. Diese Checkliste führt Sie durch die wichtigsten Schritte – von der Idee bis zur ersten Rechnung.
Die Rechtsform wählen
Am Anfang steht eine grundsätzliche Frage: Wie soll Ihr Betrieb rechtlich aufgestellt sein? Die Rechtsform beeinflusst Haftung, Startkapital und administrativen Aufwand – und lässt sich später zwar ändern, aber nur mit Aufwand. Es lohnt sich also, von Beginn weg bewusst zu entscheiden. Für Handwerksbetriebe sind vor allem drei Formen üblich.
- Einzelfirma: die einfachste Form, ohne Mindesteinlage. Sie sind selbst der Betrieb – und haften persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Der Eintrag ins Handelsregister ist ab 100'000 Franken Jahresumsatz obligatorisch, darunter freiwillig.
- GmbH: Das Stammkapital beträgt 20'000 Franken. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – Ihr Privatvermögen bleibt grundsätzlich aussen vor.
- AG: Das Aktienkapital beträgt 100'000 Franken, davon müssen mindestens 50'000 Franken einbezahlt sein. Sie bietet die klarste Trennung zwischen Betrieb und Person.
Für viele Einzelgründer ist die Einzelfirma der pragmatische Start: schnell, günstig und ohne Kapitaleinlage. Der Preis dafür ist die persönliche Haftung – Sie stehen mit Ihrem Privatvermögen gerade, wenn im Betrieb etwas schiefläuft.
Die GmbH und die AG kosten in der Gründung mehr und verlangen Kapital, trennen dafür Ihr Privatvermögen vom Geschäftsrisiko. Wächst der Betrieb, kommen Angestellte dazu oder steigt das Haftungsrisiko, ist der spätere Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH jederzeit möglich. Viele starten deshalb einfach – und formen den Betrieb um, wenn es sich lohnt.
Anmeldungen erledigen
Sind Sie selbstständig, führt der erste Weg zur AHV-Ausgleichskasse. Dort lassen Sie Ihre Selbstständigkeit anerkennen – die Grundlage dafür, dass Sie als Unternehmer und nicht als Angestellter gelten. Die Kasse legt fest, welche AHV-, IV- und EO-Beiträge Sie auf Ihrem Einkommen bezahlen.
Für die Anerkennung will die Ausgleichskasse in der Regel sehen, dass Sie tatsächlich auf eigenes Risiko und für mehrere Kunden arbeiten. Halten Sie erste Offerten, Aufträge oder Rechnungen bereit – so belegen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit.
Je nach Rechtsform und Umsatz folgt der Eintrag ins Handelsregister. Bei der Einzelfirma wird er ab 100'000 Franken Jahresumsatz Pflicht; GmbH und AG müssen von Beginn weg eingetragen werden. Mit dem Eintrag wird Ihr Firmenname geschützt und Ihr Betrieb öffentlich sichtbar.
Ein weiterer Schwellenwert betrifft die Mehrwertsteuer: MWST-pflichtig werden Sie ab 100'000 Franken Umsatz. Bis dahin können Sie ohne MWST fakturieren – behalten Sie die Grenze aber im Blick, damit Sie die Anmeldung nicht verpassen, sobald Ihr Betrieb wächst.
Bewilligungen fürs Gewerk prüfen
Nicht jedes Handwerk dürfen Sie einfach so ausüben. Einzelne Berufe sind reglementiert und verlangen einen Fähigkeitsnachweis oder eine besondere Bewilligung – etwa eine Installationsbewilligung im Elektrobereich. In anderen Gewerken genügt Ihre fachliche Erfahrung, und Sie können ohne zusätzliche Auflage loslegen.
Ob und welche Bewilligung Sie brauchen, hängt vom Gewerk und teils vom Kanton ab. Genau hier lohnt sich ein Anruf beim zuständigen Berufsverband oder beim Kanton: Die Anforderungen unterscheiden sich, und pauschale Aussagen führen schnell in die Irre.
Klären Sie das früh, am besten schon vor der Gründung. So vermeiden Sie, dass Sie später einen lukrativen Auftrag ablehnen müssen, weil ein Nachweis fehlt – oder dass Sie ohne die nötige Bewilligung arbeiten und ein Risiko eingehen. Halten Sie die erhaltenen Bewilligungen und Nachweise geordnet ab, damit Sie sie bei Ausschreibungen oder Kontrollen griffbereit haben.
Versicherungen abschliessen
Als Selbstständige tragen Sie Risiken, die bei Angestellten der Arbeitgeber übernimmt. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz von Anfang an – bevor der erste Auftrag beginnt.
Eine Betriebshaftpflicht ist dringend zu empfehlen: Sie deckt Schäden, die Sie bei der Arbeit bei Kunden oder Dritten verursachen. Ein umgestossenes Gerüst, ein Wasserschaden, eine beschädigte Fassade – auf der Baustelle ist ein solcher Schaden schnell existenziell, und ohne Versicherung zahlen Sie ihn aus der eigenen Tasche.
Beachten Sie ausserdem: Anders als Angestellte sind Sie als Selbstständige nicht automatisch nach UVG unfallversichert und nicht der Arbeitslosenversicherung unterstellt. Diese Risiken müssen Sie bewusst absichern – die Unfalldeckung meist über die Krankenkasse, die fehlende Arbeitslosenversicherung über eine solide Reserve.
Die berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse) ist für Selbstständige freiwillig. Das heisst nicht, dass Sie sie ignorieren sollten: Ohne Vorsorge fehlt Ihnen im Alter die zweite Säule. Ein Gespräch mit einer Fachperson hilft, die Lücken zu Ihrem konkreten Fall zu schliessen.
Finanzen und Buchhaltung aufsetzen
Ohne Überblick über die Zahlen wird jeder Betrieb früher oder später nervös. Richten Sie deshalb von Anfang an ein separates Geschäftskonto ein – so trennen Sie Privates von Geschäftlichem und sehen jederzeit, was der Betrieb wirklich verdient.
Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen systematisch. Wie umfangreich Ihre Buchhaltung sein muss, hängt von der Grösse Ihres Betriebs ab: Kleine Einzelfirmen dürfen vereinfacht abrechnen, ab einer bestimmten Grösse gelten strengere Regeln. Klären Sie im Zweifel mit einem Treuhänder, was für Sie gilt – gerade am Anfang ist gute Beratung günstiger als ein teurer Fehler.
Denken Sie von Beginn an daran, für Steuern und AHV-Beiträge Geld zurückzulegen. Diese Rechnungen kommen später, aber sie kommen sicher – und wer nichts zur Seite gelegt hat, gerät in Bedrängnis. Eine einfache Faustregel: Behandeln Sie einen Teil jeder Einnahme so, als gehöre er Ihnen nicht.
Von Anfang an sauber administrieren
Das Handwerk beherrschen Sie – über den Erfolg entscheidet oft die Administration. Wer Offerten, Rapporte und QR-Rechnungen von Tag eins in einem System führt, verliert als junger Betrieb keine Zeit und keinen Franken. Und genau in der Startphase, wenn Sie alles selbst machen, zählt jede eingesparte Bürostunde.
Statt Offerten in Word zu tippen, Stunden auf Zetteln zu sammeln und Rechnungen mühsam von Hand zu erstellen, läuft alles an einem Ort zusammen. Aus der Offerte wird per Klick der Auftrag, aus den erfassten Stunden die QR-Rechnung. So sehen Sie auch, welche Aufträge sich rechnen – und welche Sie Geld kosten.
Einen Überblick über alle Werkzeuge – von der Offerte bis zur Zahlung – finden Sie in den Funktionen.
Häufige Fragen
Welche Rechtsform passt für den Start?
Für viele ist die Einzelfirma die richtige Wahl: einfach zu gründen, ohne Mindesteinlage. Der Preis dafür ist die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen. Bei höherem Risiko oder Kapitalbedarf ist die GmbH die Alternative.
Ab wann muss ich ins Handelsregister?
Als Einzelfirma ist der Eintrag ab 100'000 Franken Jahresumsatz obligatorisch, darunter freiwillig. GmbH und AG müssen von Anfang an eingetragen werden.
Ab wann bin ich MWST-pflichtig?
Ab 100'000 Franken Umsatz pro Jahr werden Sie mehrwertsteuerpflichtig. Bis zu dieser Grenze können Sie ohne MWST fakturieren.
Brauche ich eine Bewilligung?
Das hängt vom Gewerk ab. Reglementierte Berufe verlangen einen Fähigkeitsnachweis oder eine Bewilligung. Prüfen Sie früh, was für Ihr Handwerk und Ihren Kanton gilt.
Welche Versicherung ist am wichtigsten?
Die Betriebshaftpflicht steht an erster Stelle. Als Selbstständige sollten Sie zudem Unfall und Vorsorge bewusst regeln, da beides nicht automatisch gedeckt ist.
Fazit
Einen Handwerksbetrieb zu gründen ist kein Hexenwerk, aber eine Sache der richtigen Reihenfolge: Rechtsform wählen, bei der AHV anmelden, Bewilligungen klären, Versicherungen abschliessen, die Finanzen aufsetzen – und von Beginn weg sauber administrieren. Gehen Sie diese Punkte einen nach dem anderen durch, dann steht Ihr Betrieb auf einem soliden Fundament.
Wichtig bleibt: Viele Details – Schwellenwerte, Bewilligungen, Versicherungen – hängen von Ihrem Gewerk und Ihrem Kanton ab. Nutzen Sie diese Checkliste als Ausgangspunkt und klären Sie die offenen Punkte für Ihren konkreten Fall.
Wie Sie danach den passenden Preis für Ihre Arbeit finden, lesen Sie im Beitrag Stundensatz berechnen im Handwerk. Die passenden Werkzeuge, um Offerten und Rechnungen von Anfang an im Griff zu haben, finden Sie in den Funktionen von Werkli.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Schwellenwerte, Bewilligungen und Pflichten können sich je nach Gewerk, Kanton und Gesetzeslage ändern. Prüfen Sie Ihren konkreten Fall mit den zuständigen Stellen oder einer Fachperson.
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