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Nachträge & Regiearbeiten korrekt verrechnen (Schweiz)

digitale Unterschrift rapport

Zusatzarbeiten ausserhalb der Offerte sind die häufigste Streitquelle ums Geld. Wie Sie Nachträge vor der Ausführung vereinbaren und Regiearbeiten mit unterschriebenem Rapport (OR 374) sauber abrechnen.

Nachträge & Regiearbeiten korrekt verrechnen (Schweiz)

Zusätzliche Arbeiten ausserhalb der Offerte bringen im Handwerk am häufigsten Streit ums Geld. Wer Nachträge vor der Ausführung mit dem Kunden vereinbart und Regiearbeiten mit einem unterschriebenen Rapport dokumentiert, wird bezahlt – wer es nur mündlich regelt, oft nicht.

Was ist ein Nachtrag?

Ein Nachtrag ist eine zusätzliche oder geänderte Leistung, die im ursprünglich vereinbarten Umfang nicht enthalten war. Sobald während der Arbeit etwas dazukommt, das in der Offerte nicht steht – ein zusätzlicher Storen, eine unerwartete Reparatur hinter der Wand, ein Materialwechsel auf Wunsch des Kunden –, handelt es sich um einen Nachtrag.

Typische Beispiele aus dem Alltag: Beim Verlegen zeigt sich ein unebener Untergrund, der zuerst ausgeglichen werden muss. Der Kunde entscheidet sich spontan für eine hochwertigere Armatur. Oder beim Aufmass wurde eine ganze Position vergessen, die nun dazukommt. All das kostet Zeit und Material, das in der ursprünglichen Offerte nicht eingerechnet war.

Der Unterschied zur ursprünglichen Offerte ist entscheidend: Die Offerte deckt nur, was darin beschrieben ist. Alles darüber hinaus müssen Sie separat vereinbaren und verrechnen. Wer das versäumt, arbeitet im schlechtesten Fall gratis oder streitet später ums Geld.

Nachträge richtig vereinbaren – bevor Sie anfangen

Die goldene Regel lautet: Umfang und Preis – oder die Abrechnung nach Aufwand – klären Sie mit dem Kunden vor der Ausführung. Ein Nachtrag, den der Kunde vorher freigegeben hat, ist bezahlt. Ein Nachtrag, von dem er erst auf der Schlussrechnung erfährt, führt fast immer zu Diskussionen.

Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest und dokumentieren Sie den Grund mit einem Foto. Eine kurze Notiz oder Nachricht genügt oft: zusätzlich gewünschte Leistung, geschätzter Aufwand, Abrechnung nach Aufwand oder Pauschalpreis. Holen Sie die Freigabe des Kunden ein, bevor Sie loslegen.

Notieren Sie dabei auch, wer den Nachtrag freigegeben hat – mit Name und Datum. Bei grösseren Beträgen lohnt sich eine kurze schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Nachricht, die der Kunde beantwortet. So haben beide Seiten dasselbe Verständnis, und im Nachhinein entsteht kein Streit darüber, ob überhaupt etwas besprochen wurde.

Das kostet zwei Minuten und erspart Ihnen im Zweifel Stunden an Diskussion. Gerade bei privaten Kunden, die den Ablauf auf der Baustelle nicht kennen, schafft eine klare Vorab-Absprache Vertrauen und beugt bösen Überraschungen auf beiden Seiten vor.

Was sind Regiearbeiten?

Regiearbeiten werden nach effektivem Aufwand abgerechnet – nach geleisteten Stunden, verbrauchtem Material und den vereinbarten Zuschlägen – statt zu einem festen Pauschalpreis. Sie verrechnen also, was tatsächlich anfällt.

Diese Abrechnungsart ist immer dann sinnvoll, wenn der Umfang zu Beginn unklar ist oder sich während der Arbeit ändert: bei Reparaturen, Störungsbehebungen, Umbauten im Bestand oder Arbeiten, deren Ausmass man erst sieht, wenn die Wand geöffnet ist. Statt ins Blaue zu kalkulieren, verrechnen Sie den realen Aufwand.

In einen sauberen Regierapport gehören mindestens: Datum, ausführende Mitarbeiter, geleistete Stunden je Person, verwendetes Material mit Mengen sowie eine kurze, verständliche Beschreibung der Tätigkeit. Je konkreter der Eintrag, desto weniger Rückfragen kommen später.

Wichtig ist, dass Stundenansatz, Materialaufschlag und allfällige Zuschläge – etwa für Anfahrt oder Kleinmaterial – vorher bekannt sind. So weiss der Kunde, worauf er sich einlässt, auch wenn die Endsumme erst am Schluss feststeht.

OR 374: Vergütung nach Aufwand

Was gilt rechtlich, wenn kein fester Preis vereinbart wurde? Hier greift Artikel 374 des Obligationenrechts (OR 374): Ist der Preis nicht zum Voraus oder nur ungefähr bestimmt worden, so wird er nach dem Wert der Arbeit und den Auslagen des Unternehmers festgesetzt.

Anders gesagt: Auch ohne fixe Preisabrede haben Sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung – bemessen am Wert Ihrer Arbeit und Ihren Auslagen. Das ist die gesetzliche Grundlage der Regieabrechnung. Der Regierapport ist dabei der zentrale Nachweis dafür, welche Arbeit tatsächlich geleistet wurde.

In der Praxis heisst das: Halten Sie Ihren Stundenansatz und Ihre Materialpreise nachvollziehbar. Eine Vergütung nach dem Wert der Arbeit lässt sich am einfachsten begründen, wenn Ihre Ansätze marktüblich und von Anfang an dokumentiert sind – und nicht erst im Streitfall zusammengesucht werden müssen.

Der unterschriebene Regierapport als Beweis

Ein Anspruch nach OR 374 nützt nur so viel, wie Sie ihn belegen können. Und der stärkste Beleg ist die Unterschrift des Kunden direkt vor Ort auf dem Regierapport. Wer am Ende des Arbeitstags Stunden und Material bestätigt hat, kann sie später kaum bestreiten.

Ohne Unterschrift wird es heikel: Im Streitfall lässt sich die geleistete Arbeit bestreiten, und Sie stehen in der Beweispflicht. Ein Stapel undokumentierter Stunden gegen die Aussage des Kunden ist eine schwache Position. Die Unterschrift dreht das Verhältnis um.

Deshalb gilt: Rapport erfassen, dem Kunden zeigen, unterschreiben lassen – am besten täglich, solange alle Beteiligten den Aufwand noch präsent haben.

So dokumentieren Sie sauber

In der Praxis hat sich ein einfacher Ablauf bewährt. Erfassen Sie den Rapport täglich, solange die Details frisch sind – mit Stunden, Mitarbeitern, Material und einer kurzen Beschreibung der Leistung.

Machen Sie ein Foto vor und nach der Arbeit. Bilder zeigen den Zustand und den Grund für den Zusatzaufwand oft klarer als jede Beschreibung. Lassen Sie den Kunden anschliessend direkt vor Ort unterschreiben – digital auf dem Handy oder Tablet geht das in Sekunden.

Vermeiden Sie es, mehrere Tage in einem einzigen Rapport zusammenzufassen. Einzelne, datierte Einträge sind glaubwürdiger und lassen sich leichter nachvollziehen. Sammeln Sie Zettel und Fotos nicht lose ein, sondern führen Sie sie pro Auftrag zusammen – sonst geht bis zur Rechnungsstellung erfahrungsgemäss die Hälfte verloren.

Mit einer App wie Werkli erfassen Sie den Rapport inklusive Foto und Unterschrift direkt auf der Baustelle und übernehmen ihn per Klick in die QR-Rechnung. So geht zwischen Leistung und Verrechnung nichts verloren – und Sie müssen die Stunden nicht ein zweites Mal abtippen.

Häufige Fragen

Muss der Kunde einem Nachtrag zustimmen?

Ja. Ein Nachtrag ist eine Leistung ausserhalb des vereinbarten Umfangs – vereinbaren Sie ihn vor der Ausführung mit dem Kunden. Ohne Zustimmung riskieren Sie, dass die Zusatzarbeit nicht bezahlt wird.

Wie rechne ich Regiearbeiten ab?

Nach Aufwand: geleistete Stunden plus Material plus die vereinbarten Zuschläge. Grundlage ist ein unterschriebener Rapport, der den tatsächlichen Aufwand belegt.

Was gilt, wenn kein Preis vereinbart wurde?

Dann greift OR 374: Der Preis wird nach dem Wert der Arbeit und den Auslagen des Unternehmers festgesetzt. Sie haben also Anspruch auf eine angemessene Vergütung – müssen den Aufwand aber nachweisen.

Wie beweise ich geleistete Regiearbeit?

Am besten mit einem unterschriebenen Regierapport und Fotos vor und nach der Arbeit. Die Kundenunterschrift direkt vor Ort ist der stärkste Nachweis.

Was, wenn der Kunde die Unterschrift verweigert?

Dokumentieren Sie die Leistung trotzdem – mit Fotos und schriftlich, so detailliert wie möglich. Im Zweifel klären Sie die Situation, bevor Sie weiterarbeiten, statt den Konflikt aufzuschieben.

Fazit

Nachträge und Regiearbeiten sind kein Problem – schlecht dokumentierte sind es. Wer Zusatzarbeiten vor der Ausführung vereinbart und den Aufwand mit einem unterschriebenen Rapport festhält, wird bezahlt und vermeidet Streit. Das ist am Ende weniger Aufwand als eine Diskussion über die Schlussrechnung.

Halten Sie Rapporte, Fotos und Unterschriften an einem Ort und übernehmen Sie alles direkt in die Rechnung. Wie Sie schon bei der Offerte den Grundstein legen, lesen Sie unter Offerte vs. Kostenvoranschlag; was zu tun ist, wenn ein Kunde die Rechnung nicht zahlt, erfahren Sie im verlinkten Beitrag.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich an eine Fachperson.

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